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Das einjährige Förderprogramm "Feldvogelinseln im Acker" wird es auch im Frühjahr 2024 wieder geben!

 

Melden Sie sich gern, wenn Sie Interesse an unseren Fördermöglichkeiten haben und helfen Sie nicht nur dem im Münsterland vom Aussterben bedrohten Kiebitz, sondern auch weiteren Arten wie Feldlerche, Rebhuhn & Co. Voraussetzung ist das Vorkommen von mindestens 3 Paaren oder Revieren pro Insel.

 

Der Kiebitz - bald verschwunden?

Kiebitze im Kreis Warendorf stark gefährdet

Als typischer Vogel der westfälischen Agrarlandschaft ist der Kiebitz aus dem Kreis Warendorf kaum wegzudenken. Im Frühjahr zur Paarungszeit können wir die auffälligen Vögel bei ihren akrobatischen Balzflüge beobachten, begleitet von den arttypischen „kie-witt“-Rufen. Das metallische Glänzen, die schwarz-weißen Flügel und die abstehende Federholle auf dem Kopf machen den Kiebitz unverkennbar!

 

Doch aufgrund von anhaltenden Bestandsrückgängen sind die Kiebitze im Kreis Warendorf stark gefährdet. Gab es im Jahr 2003 noch ca. 1400 Brutpaare (BP), so waren es 2012 ca. 700, also nur noch die Hälfte. Im Jahr 2017 brüteten nur noch knapp 600 Kiebitzpaare im Kreisgebiet. In den letzten Jahren nahm die Zahl weiter rapide ab: Jedes Jahr sind es fast 10% weniger. Ohne wirklich wirksame Maßnahmen zur Arterhaltung wird der Kiebitz sehr bald in unserer Agrarlandschaft ausgestorben sein!

 

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf setzt sich gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV), der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Warendorf-Münster-Gütersloh sowie der NABU-Naturschutzstation Münsterland dafür ein, die Kiebitz-Bestände zu stärken und zu stabilisieren. Ziel des Gemeinschaftsprojektes ist es, mit einem Bündel von Einzelmaßnahmen eine Trendwende beim Kiebitzrückgang zu erreichen. Durch Information der Flächenbewirtschafter, Nestschutz, der Optimierung und Anlage von Nahrungsbiotopen und weitere Maßnahmen soll dem negativen Trend entgegengewirkt werden. 

 

Als Bewohner offener Grünlandbereiche bevorzugt der Kiebitz als Brutplatz vegetationsarme bzw. -freie Bodenstellen sowie Bereiche mit niedrigem Bewuchs. Aufgrund des geringen Angebotes an geeigneten Grünlandflächen besiedelt er mittlerweile verstärkt Ackerflächen. Etwa 94 % der Kiebitzbrutplätze im Kreis Warendorf befinden sich auf Äckern, bevorzugt auf Sommerkulturen wie Mais.

Der Bruterfolg ist u.a. stark abhängig von der Intensität und dem zeitlichen Ablauf der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung sowie von der Verfügbarkeit geeigneter Nahrungs- und Rückzugsräume für die Jungvögel. Denn nicht nur das Brüten allein zählt - wenn die Jungen nach dem Schlupf nicht ausreichend Nahrung oder Schutz vor Fressfeinden finden, bleiben zu wenig Tiere übrig, um den Bestand zu erhalten!

 

Die Grundlage eines erfolgreichen Kiebitz-Schutzes bildet der Schutz der Gelege in Zusammenhang mit der Anlage geeigneter Nahrungs- und Unterschlupfflächen. 

 

 

Was können wir tun? Maßnahmen im Überblick

Gelegeschutz

Für die Erhöhung des Bruterfolgs ist die Markierung von Nestern sinnvoll. Hierfür können die Nester etwa fünf Meter vor und hinter dem Nest in Bearbeitungsrichtung mit Markierungsstöckchen markiert und bei der Bodenbearbeitung (Umbruch, Einsaat) kleinräumig ausgespart werden. Auch das Umsetzten der Nestmulde mit Nistmaterial und Eiern um wenige Meter ist möglich, muss dann aber bei jedem Bearbeitungsschritt erfolgen. So können Nester beispielsweise in angrenzende, bereits bearbeitete Bereiche umgesetzt werden.

Landwirte sollten möglichst auf einen zeitnahen Ablauf der Arbeitsschritte bei der Frühjahrsbestellung (kurz hintereinander) achten, um die Störung für die Tiere möglichst gering zu halten.

Die Markierung von Nestern wird im Kreis Warendorf auch von Mitarbeitern der NABU-Station durchgeführt. Falls Sie Unterstützung bei der Nestsuche oder -markierung benötigen, wenden Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartner.

Bei Untersuchungen im Kreis Warendorf in den vergangenen Jahren stellte sich heraus, dass durch den Gelegeschutz zwar der Schlupferfolg deutlich gesteigert werden konnte, der Bruterfolg (flügge gewordene Jungvögel) war aber weiterhin sehr gering (s. Abb. zum Bruterfolg unten). Das liegt vermutlich vor allem daran, dass es auf oder neben den Ackerflächen nicht ausreichend geeignete Nahrungsflächen für die Küken gibt.

 

Nur das Markieren und Schützen der Nester reicht also nicht aus, um den Kiebitz zu retten!

 

Schaffung von Nahrungs- und Versteckflächen

Kiebitzjunge sind Nestflüchter und verlassen direkt nach dem Schlüpfen das Nest. Sie halten sich bevorzugt an krautreichen Ackerrändern auf, da sie hier Deckung und insektenreiche Nahrung finden. Artenreiche, mehrjährige Blühflächen können das Nahrungsangebot und somit die Überlebenschancen der Küken erhöhen. Zudem bieten krautige Bereiche den Jungtieren Schutz vor Fressfeinden. Zu schmale Streifen oder Saumstrukturen können aber auch eine zur Falle werden, da Prädatoren sich von den Rändern her anschleichen. Optimal sind daher innen liegende Flächen von mindestens einem halben Hektar Größe.

Geeignet sind zum Beispiel niedrigwüchsige Wildackerflächen, blütenreiche Ackerwildkraut-Brachen, Blühstreifen bzw. -flächen, liegen gelassene, feuchte, schlecht zu beackernde Stellen in der Fläche als selbstbegrünende, wirbellosenreiche Nahrungsbereiche sowie die Anlage von selbstbegrünenden Brachen als Nahrungsflächen innerhalb eines Ackerschlages. Diese Maßnahme kann z.B. über den Vertragsnaturschutz (mehrjährig) oder das Feldvogelinsel-Programm (einjährig) gefördert werden (mehr dazu siehe unten). Auch extensiv beweidete Grünlandflächen in direkter Umgebung zum Brutplatz stellen einen optimalen Nahrungsraum für Kiebitzfamilien dar.

Förderprogramme zum Kiebitzschutz

1-jähriges Programm „Feldvogelinseln im Acker“ (Landesförderung)

Gefördert wird die Anlage von 0,5 - 1,0 ha großen Feldvogelinseln innerhalb von Schlägen (Silomais, Körnermais, Zuckerrüben, Ackerbohnen, Futtererbsen, Braugerste oder Sommergetreide). Auf diesen Teilschlägen gilt dann eine Bewirtschaftungsruhe vom 01.04. bzw. dem Datum des Vertragsabschlusses bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens 01.10.) sowie der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Zusätzlich hilft die Markierung von Feldvogel-Nestern auf dem umliegenden Ackerschlag, um Verluste durch die Bearbeitung zu vermeiden. Eine Bodenbearbeitung im Vorherbst oder im zeitigen Frühjahr ist möglich, aber nicht immer sinnvoll. Hier spielen auch klimatische Aspekte und die Bodenbeschaffenheit eine Rolle. Idealerweise ergibt sich zur Ankunft der Kiebitze eine niedrige, lückige Struktur durch z.B. stehengelassene Maisstoppeln oder Ackerwildkraut-Aufwuchs bis max. 20cm Höhe.

Die Ausgleichsbeträge werden jedes Jahr neu festgelegt und variieren je nach Kultur. 2023 gelten folgende Richtsätze:

 

Silomais 1.366€ / ha

Körnermais  1.479€ / ha

Zuckerrüben  1.831€ / ha

Ackerbohnen  663€ / ha

Futtererbsen  661€ / ha

Sommergetreide (Weizen, Gerste, Hafer)  592€ / ha

Braugerste  1055€ / ha

 

Weitere Informationen finden Sie auch bei der Bezirksregierung Münster.

Vertragsnaturschutz - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen

Es stehen verschiedene Pakete für Acker oder Grünland zur Auswahl. Dabei werden vorwiegend verschiedene Streifen- oder kleinflächige Teilschläge auf einer Ackerfläche kombiniert, um eine möglichst vielfältige Lebensraumgestaltung zu erreichen. Gerne schlagen wir Ihnen eine passende Kombination aus verschiedenen Maßnahmenpaketen für Ihre Flächen vor. Die Vertraglaufzeit beträgt in der Regel 5 Jahre. 

 

Die Umsetzung zweckgebundener Fördermaßnahmen ist nur dort möglich, wo die Zielsetzung auch mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann. Für den Kiebitz heißt das: Maßnahmenpakete zum Kiebitzschutz sind nur dort sinnvoll, wo grundsätzlich Kiebitze vorkommen. 

 

Auswahl Vertragsnaturschutz-Pakete auf Acker und Grünland:

 

Paket 5041: Anlage von Ackerbrachen durch Selbstbegrünung

Die Variante der Kurzzeitbrache bietet die Möglichkeit, offene bis schwach/lückig bewachsene Flächen für Kiebitze und andere Arten zu schaffen. Eine Bodenbearbeitung kann im Herbst oder im Frühjahr erfolgen; der beste Zeitpunkt hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte im Einzelfall besprochen werden.

Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, Ausgleichsbetrag ha/ Jahr 1.600,- €

 

Paket 5042: Anlage von Ackerstreifen oder Parzellen durch Einsaat mit geeignetem Saatgut

Blühstreifen oder –Flächen können eine sinnvolle Ergänzungsmaßnahme zu beispielsweise einer Ackerbrache sein. Sie sorgen für ein erweitertes Nahrungsangebot und bieten Schutz und Deckung – nicht nur für Vögel. Die Wahl des Saatguts ist aber von entscheidender Bedeutung.

Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel, Einsaat ein- oder mehrjährig, Ausgleichsbetrag ha/Jahr: ab 1.750,-€

 

Paket 5100: Umwandlung von Acker oder Dauerkulturen in Grünland

Möglich z.B. auf Flächen in NATURA-2000-Gebieten, in Naturschutzgebieten, auf Flächen mit geringem Grundwasserflurabstand.

Nähere Infos erhalten Sie in der Beratung

 

Pakete 5131/5132/5141/5142: Extensive Weidenutzung

Beweidungspflicht mit eingeschränkter Beweidungsdichte vom 15.03.-15.06.

Verzicht auf Düngung, Pflanzenschutzmittel und Pflegeumbruch.

Nähere Infos erhalten Sie in der Beratung

Weitere Informationen zum Kiebitzschutz erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:

 

NABU-Naturschutzstation Münsterland

 

Bundesamtes für Naturschutz (BfN)

 

www.kiebitzschutz.de

 

www.lapwingconservation.org

 

Ansprechpartner

Untere Naturschutzbehörde

 

Ann-Kathrin Will

Tel. 02581 53-6134

Ann-Kathrin.Will@kreis-warendorf.de

 

 

NABU-Naturschutzstation Münsterland

 

kiebitz@nabu-station.de

 

Kristian Lilje

Tel. 0163 7296789

k.lilje@nabu-station.de

 

Thomas Laumeier

Tel. 0171 1962456

t.laumeier@nabu-station.de

 

 

 




Kontakt und Anfahrt

Kreisverwaltung Warendorf

Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

 

Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

Oder nach Vereinbarung.

Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.